Was wird gefördert?

Gefördert werden großtechnische Anlagen mit Demonstrationscharakter in Deutschland. Die geplante innovative Technik wird in der Branche erstmalig durch das Unternehmen angewendet oder es werden bekannte Techniken neuartig kombiniert.

Gefördert werden Ausgaben:

  • für maschinelle oder sonstige für die Realisierung des Vorhabens notwendige Investitionen einschließlich der Erweiterung oder Verbesserung von Anlagen oder Einrichtungen, die insbesondere aus technischer Sicht funktionaler Bestandteil des Demonstrationsvorhabens sind,
  • für bauliche Maßnahmen, deren Erfordernis ausschließlich durch das Vorhaben begründet ist,
  • im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme von Anlagen oder Einrichtungen, soweit es sich nicht um regelmäßig anfallende Betriebskosten handelt,
  • für Gutachten oder Messungen, sofern sie Voraussetzung für den Nachweis des Erfolges des Vorhabens sind.

Die Investition muss in Deutschland realisiert werden und die positiven Umweltschutzeffekte müssen der Tätigkeit des Antragstellers zugeordnet werden können. Weiterhin dürfen die zu fördernden Anlagen und Verfahren bisher noch nicht durch den Antragsteller oder mit ihm rechtlich oder wirtschaftlich verbundene Unternehmen im Ausland zur Anwendung kommen.

Nicht förderfähig sind Ausgaben für:

  • Grunderwerb,
  • Gebäude, sofern deren Errichtung nicht das primäre Ziel des Demonstrationsvorhaben im Sinne der Förderrichtlinie darstellt,
  • Maßnahmen zum Brandschutz und andere Anlagenbestandteile oder Einrichtungen, die aufgrund behördlicher Auflagen errichtet werden müssen (z.B. Abgasreinigung oder Arbeitsschutz), sofern sie nicht deutlich über den aktuellen Stand der Technik hinausgehen und eine signifikante positive Umweltschutzwirkung erzielen,
  • Eigenleistung des Antragstellers oder mit ihn verbundener Unternehmen oder Partnerunternehmen (z.B. eigene Personalausgaben, Ausgaben für eigene Material-, Betriebs- und Hilfsstoffe),
  • kommunikationspolitische Maßnahmen(z.B. Werbung), Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit dem geförderten Vorhaben
  • Kredit- und sonstige Finanzierungskosten,
  • Umsatzsteuer, soweit sie nach § 15 des Umsatzsteuergesetzes als Vorsteuer absetzbar ist,
  • regelmäßig anfallende Verwaltungs- und Betriebskosten, Gemeinkosten und
  • Folgekosten.

Ebenfalls nicht gefördert werden Projekte zur Forschung und Entwicklung sowie Projekte, die ausschließlich die Herstellung umweltfreundlicher Produkte zum Gegenstand haben, insofern nicht das Herstellungsverfahren an sich innovativ und umweltentlastend ist. 

Weiterführende Informationen übernehmen Sie bitte der Förderrichtlinie.