Mehr Fördergelder für Klimaschutzprojekte im Umweltinnovationsprogramm - Verstärkung aus dem Zukunftsinvestitionsprogramm der Bundesregierung

Aus dem Zukunftsinvestitionsprogramm der Bundesregierung stehen für die Umsetzung des Aktionsprogramms Klimaschutz 2020 auch Fördergelder für Klimaschutzprojekte im Umweltinnovationsprogramm zur Verfügung. Die Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme dieser zusätzlich verfügbaren Haushaltsmittel sind:

  • Fördervoraussetzungen gemäß der UIP-Förderrichtlinie müssen erfüllt sein;
  • Projekte müssen einen starken Bezug zum Klimaschutz haben;
  • Projekte müssen bis Ende 2020 abgeschlossen sein. Die Fördermittel müssen spätestens bis Ende 2020 vollständig abgerufen werden.