Wer wird gefördert?

Gewerbliche Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.

Im Detail:

  • in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
  • sonstige juristische Personen des privaten Rechts
  • kommunale Gebietskörperschaften, Eigenbetriebe und kommunale Zweckverbände
  • sonstige Zweckverbände oder Körperschaften des öffentlichen Rechts

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden bevorzugt gefördert.